Die Beratungsdienst Paulisch GmbH entstand im Februar 2011.
Wir haben erkannt, dass uns die Nische der Existenzgründung offen steht.
Niemand führte zu diesem Zeitpunkt Schulungen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch.
Diese Chance nutzten wir und haben uns darauf spezialisiert.
Niemand führte zu diesem Zeitpunkt Schulungen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch.
Diese Chance nutzten wir und haben uns darauf spezialisiert.
Seit der Wende haben wir als Familie viel unternehmerisches Potential entwickelt und waren immer selbständig tätig. Wir haben viele Projekte gestartet und uns ausprobiert, aber auch viele Hürden überwunden.
Wir haben uns direkt nach der Gründung als Bildungsträger für den AVGS zertifizieren lassen.
Mittlerweile haben wir unsere qualitativ hochwertige Arbeit sogar durch ein ISO-9001:2015 - Siegel zertifizieren lassen.
Wir sind bestrebt, Deine möglichen Hürden zu mindern und Dir Deinen Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu ebnen.
Wir sprechen Deine Sprache – KLAR, PRÄZISE, TRANSPARENT
Diese Herangehensweise hat uns in Mecklenburg-Vorpommern schon zur Nummer 1 für Existenzgründungen gemacht.
Nun haben wir uns durch die Digitalisierung noch besser aufgestellt und gehen neue und modernere Wege.
Du sollst, egal wo Du wohnst, durch die besten Referenten gecoacht werden. Entfernungen spielen bei uns keine Rolle mehr.
Wir sprechen Deine Sprache – KLAR, PRÄZISE und TRANSPARENT
Diese Herangehensweise hat uns in Mecklenburg-Vorpommern schon zur Nummer 1 für Existenzgründungen gemacht.
Nun haben wir uns durch die Digitalisierung noch besser aufgestellt und gehen neue und modernere Wege.
Du sollst, egal wo Du wohnst, durch die besten Referenten gecoacht werden. Entfernungen spielen bei uns keine Rolle mehr.
Hinter jedem Namen und jeder Nummer steckt ein Gesicht – lerne unser Team kennen.
Lass uns gemeinsam Deine Selbständigkeit planen!
Nutze unser über 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung, um ERFOLGREICH durchzustarten!
Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?
Durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Gründercoaching für Dich komplett kostenfrei. Du erhältst also über 25 Jahre Gründerwissen, womit Du nachhaltig und sicher gründen kannst.
Welche Voraussetzungen muss ich für den AVGS-Gutschein erfüllen?
Du musst entweder ALG I oder ALG II beziehen. Arbeitslose, von der Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie Hochschulabsolventen haben auch die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.
Wo kann ich einen AVGS beantragen, um am Coaching teilzunehmen?
Bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Agentur für Arbeit bzw. Deinem Jobcenter. Aber sei gut vorbereitet, da sonst schnell eine Absage erteilt werden kann.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines AVGS-Gründercoaching notwendig?
In der Regel benötigst Du nur einen Antrag mit Deiner Kundennummer, um den Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit zu bekommen.
Erfahrungsgemäß macht es einen guten Eindruck, wenn Du unseren Flyer beifügst. Falls Du unseren kostenlosen Service nutzt, tragen wir Dir alle Unterlagen zusammen und geben Dir noch wertvolle Tipps mit auf den Weg.
Wie erhalte ich den Gründungszuschuss?
Folgende Unterlagen musst Du erstellen und zusammentragen:
- Antrag auf Gründungszuschuss
- fachkundige Stellungnahme
- Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung
- Nachweis der unternehmerischen Fähigkeit, zum Beispiel den "Führerschein für Unternehmer"
- Nachweis über Deine fachliche Qualifikation
Bei der Beantragung des Gründungszuschusses gibt es mehrere Hindernisse. Wir geben unseren Coachingteilnehmern eine detaillierte Ausfüllhilfe an die Hand und unterstützen diese bei einer unkomplizierten Beantragung, sodass Zeit und Geld gespart werden können.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Anspruch auf Gründungzuschuss hast Du, wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos bist und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast. Wurdest Du bereits früher durch den Gründungszuschuss gefördert, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen. Deine geplante Selbständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen. Anspruch hast Du nur, wenn Du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Gründungszuschusses?
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf den Gründungszuschuss kann sehr stark variieren. Unseren Erfahrungen nach liegt die Entscheidung der Agentur für Arbeit aber in Regel nach 3 bis 6 Wochen vor.
Wann wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung rückwirkend gezahlt, frühestens 1 Monat nach Antragstellung.