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Deine Gründung

zur optimalen Selbständigkeit

Führerschein

für

Unternehmer

➜ in 4 - 6 Wochen zum Unternehmer

➜ inklusive Businessplan

➜ Komplett-Paket Gründungszuschuss

➜ kostenlose Antragserstellung 

Führerschein für Unternehmer 

in 4 - 6 Wochen zum Unternehmer

inklusive Businessplan 

Komplett-Paket Gründungszuschuss

kostenlose Antragserstellung für

Dein Coaching



Businessplan

Ein Businessplan stellt Deine Geschäftsidee in Text und Zahlen dar. Im Textteil beschreibst Du ausführlich, auf den Punkt gebracht, wie Deine Geschäftsidee aussieht. Darin solltest Du über Deine Geschäftsidee, Rechtsform und Gründerperson schreiben. Auch solltest Du in Deinem Businessplan Deinen Standort, Betriebsräume und Mitarbeiter beschreiben. Eine Markt- und Kundenzielgruppenanalyse darf auf keinen Fall fehlen. Wie ist Deine Vertriebsstrategie und wie gehst Du mit dem Thema Marketing um? Risiken, Chancen und Trends solltest Du in Deinem Businessplan berücksichtigen. Im Zahlenteil, also der betriebswirtschaftlichen Planung, stellst Du Deine Planzahlen dar. Hierunter fallen Investitionen, Kapitalbedarf, Finanzierung, monatliche Kosten, Einnahmen, Ertragsvorschau und Liquiditätsplanungen für die ersten Jahre.


Wenn Du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, erwartet die Agentur für Arbeit ein Konzept bzw. Deinen Businessplan von Dir. Solltest Du eine Finanzierung benötigen, dann erwartet Deine Bank ebenfalls einen Businessplan von Dir. Dieser muss die Wirtschaftlichkeit Deines Gründungsvorhaben darstellen. Viele Gründer haben keine oder kaum Sicherheiten, da ist der Businessplan das Mindeste, was die Bank von Dir erwartet. Zusätzlich ist der Businessplan Dein Kontrollwerkzeug. Nach Deiner Gründung gleichst Du Deine BWA regelmäßig mit Deinem Businessplan ab und kannst so erkennen, ob Du Dich auf Kurs befindest.


Wir helfen Dir bei der Erstellung Deines individuellen Businessplans für den Gründungszuschuss oder für Dich selbst im Rahmen unseres Coachings "Führerscheins für Unternehmer".

Businessplan

Ein Businessplan stellt Deine Geschäftsidee in Text und Zahlen dar. Im Textteil beschreibst Du ausführlich, auf den Punkt gebracht, wie Deine Geschäftsidee aussieht. Darin solltest Du über Deine Geschäftsidee, Rechtsform und Gründerperson schreiben.


Auch solltest Du in Deinem Businessplan Deinen Standort, Betriebsräume und Mitarbeiter beschreiben. Eine Markt- und Kundenzielgruppenanalyse darf auf keinen Fall fehlen. Wie ist Deine Vertriebsstrategie und wie gehst Du mit dem Thema Marketing um? Risiken, Chancen und Trends solltest Du in Deinem Businessplan berücksichtigen.


Im Zahlenteil, also der betriebswirtschaftlichen Planung, stellst Du Deine Planzahlen dar. Hierunter fallen Investitionen, Kapitalbedarf, Finanzierung, monatliche Kosten, Einnahmen, Ertragsvorschau und Liquiditätsplanungen für die ersten Jahre.


Wenn Du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, erwartet die Agentur für Arbeit ein Konzept bzw. Deinen Businessplan von Dir. Solltest Du eine Finanzierung benötigen, dann erwartet Deine Bank ebenfalls einen Businessplan von Dir. Dieser muss die Wirtschaftlichkeit Deines Gründungsvorhaben darstellen.


Viele Gründer haben keine oder kaum Sicherheiten, da ist der Businessplan das Mindeste, was die Bank von Dir erwartet. Zusätzlich ist der Businessplan Dein Kontrollwerkzeug. Nach Deiner Gründung gleichst Du Deine BWA regelmäßig mit Deinem Businessplan ab und kannst so erkennen, ob Du Dich auf Kurs befindest.


Wir helfen Dir bei der Erstellung Deines individuellen Businessplans für den Gründungszuschuss oder für Dich selbst im Rahmen unseres Coachings "Führerscheins für Unternehmer".

Prüfe, ob Du berechtigt bist?

Wir haben uns auf die Unterstützung von Arbeitslosen spezialisiert, die sich selbständig machen möchten.

Wir stellen Dir 2 leistungsstarke Werkzeuge zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Dein Start in die Selbständigkeit erfolgreich verläuft.

Teste unverbindlich und kostenlos in einem kurzen Quiz, ob Du für diese Hilfen in Frage kommst. Du bekommst die Antwort sofort!

Prüfe, ob Du berechtigt bist?

Wir haben uns auf die Unterstützung von Arbeitslosen spezialisiert, die sich selbständig machen möchten. 

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Teste unverbindlich und kostenlos in einem kurzen Quiz, ob Du für diese Hilfen in Frage kommst. Du bekommst die Antwort sofort!

Gründerzuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit.

Du erhältst den Zuschuss in Höhe Deines Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € für Deine soziale Absicherung. Diese Förderung für Existenzgründer erhältst Du 6 Monate. Du kannst für weitere 9 Monate nochmal die Sozialzulage beantragen. Diesen Gründungszuschuss musst du nicht zurück zahlen.
Allerdings hast du keinen Rechtsanspruch auf diesen.
Damit der Gründungszuschuss für Dich in Frage kommt, musst Du folgende Bedingungen erfüllen:

1. Du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein. Den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit zu erhalten ist nicht möglich.

2. mindesten 150 Tage Restanspruch auf ALG I müssen gegeben sein, am Tag der Antragsstellung auf den Gründungszuschuss

3. Du darfst in den letzten 2 Jahren nicht mit dem Gründungszuschuss gefördert worden sein

4. Du musst deinen Haupterwerb gründen!

Schon bei der Formulierung der Begründung kannst Du in Schwierigkeiten geraten, wenn Diese nicht mit Deinem Konzept übereinstimmt. Wir unterstützen Dich bei der korrekten Erstellung der für den Antrag benötigten Unterlagen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:

- den Antrag auf Gründungszuschuss

- eine Begründung für die Förderung Gründungszuschuss

- die fachkundige Stellungnahme

- der Nachweis Deiner unternehmerischen Fähigkeiten.

Zum Beispiel den "Führerschein für Unternehmer"

- Dein Konzept - Der Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung

- ein Nachweis über Deine fachliche Qualifikation


Kündigung: Was

muss ich beachten?

Bevor Du kündigst oder Dich kündigen lässt, solltest Du Deine Situation genau analysieren.


Hast Du die Möglichkeit, Unterstützung von der Arbeitsagentur zu erhalten?


Denke daran, dass für jede Form der Unterstützung, wie den Gründungszuschuss oder den AVGS, bestimmte Voraussetzungen gelten.


Es gibt zwei Hauptwege, um Unternehmer zu werden:


    1. Du kündigst selbst und könntest eine Sperre bekommen. Das ist jedoch nicht tragisch, da es immer noch die Möglichkeit gibt, Unterstützungen zu erhalten.


    2. Du wirst gekündigt und erhältst keine Sperre.


Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die richtige Wahl hängt von Deiner individuellen Situation ab. Wenn Du unsicher bist, bieten wir kostenlose Beratungsgespräche an.


Erfahrungsgemäß entscheiden sich viele angehende Unternehmer dafür, von ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden, da dies keine Sperre zur Folge hat. Deshalb empfehlen wir, ein persönliches Gespräch mit Deinem Chef zu führen, idealerweise an einem neutralen Ort wie einem Café, aber nicht im Unternehmen. Dies verhindert Ablenkungen durch den Arbeitsalltag.


Erkläre Deinem Chef Deine Absicht, selbständig zu werden und betone die positiven Aspekte für beide Seiten. Du könntest beispielsweise als Subunternehmer für ihn arbeiten tätig werden. Biete ihm Sicherheiten an, indem Du auf rechtliche Schritte verzichtest und anbietest, für 2 bis 3 Monate weiterzuarbeiten, um Engpässe zu überbrücken oder einen neuen Kollegen einzuarbeiten. Bedenke, dass Du ohne triftigen Grund eine Sperre erhalten würdest, wenn Du selbst kündigst. Grundsätzlich kannst Du als Arbeitnehmer jederzeit mit einer Standardfrist von einem Monat zum 15. oder zum 30. eines Monats kündigen, es sei denn, Dein Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Es ist wichtig, Deine Kündigung persönlich abzugeben und den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.


Es gibt auch Gründe, die Du bei der Agentur für Arbeit angeben kannst, um eine Sperre zu vermeiden, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt auch betriebsinterne Gründe wie unbezahlte Überstunden, Mobbing oder sexuelle Belästigung. Diese sind jedoch heikle Themen, die sorgfältig behandelt werden sollten. Deine Aussage wird von der Agentur für Arbeit überprüft und Dein Arbeitgeber wird zu den Vorwürfen befragt.


Unabhängig von Deinem Grund empfehlen wir, erneut mit einem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zu sprechen und sicherzustellen, dass Dir keine Sperre droht. Nachdem Du gekündigt hast oder gekündigt wurdest, musst Du Dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und den Grund für die drohende Arbeitslosigkeit angeben. Dies ist entscheidend, da eine verspätete Meldung zur Verzögerung der Auszahlung oder sogar zu einer Sperre für Dein Arbeitslosengeld führen kann. Bei befristeten Verträgen musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende melden, bei kurzfristigen Kündigungen gilt eine 3-Tages-Frist.




Um Dich von der Arbeitslosigkeit bedroht zu melden, hast Du verschiedene Möglichkeiten: online auf der Website der Agentur für Arbeit, telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 00 oder persönlich in Deiner örtlichen Agentur für Arbeit.

Damit hast Du die notwendigen Informationen, um den Übergang von Deinem aktuellen Job zu managen.

Kündigung: Was muss ich beachten?

Bevor Du kündigst oder Dich kündigen lässt, solltest Du Deine Situation genau analysieren.


Hast Du die Möglichkeit, Unterstützung von der Arbeitsagentur zu erhalten?


Denke daran, dass für jede Form der Unterstützung, wie den Gründungszuschuss oder den AVGS, bestimmte Voraussetzungen gelten.


Es gibt zwei Hauptwege, um Unternehmer zu werden:


    1. Du kündigst selbst und könntest eine Sperre bekommen. Das ist jedoch nicht tragisch, da es immer noch die Möglichkeit gibt, Unterstützungen zu erhalten.


    2. Du wirst gekündigt und erhältst keine Sperre.


Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die richtige Wahl hängt von Deiner individuellen Situation ab. Wenn Du unsicher bist, bieten wir kostenlose Beratungsgespräche an.


Erfahrungsgemäß entscheiden sich viele angehende Unternehmer dafür, von ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden, da dies keine Sperre zur Folge hat. Deshalb empfehlen wir, ein persönliches Gespräch mit Deinem Chef zu führen, idealerweise an einem neutralen Ort wie einem Café, aber nicht im Unternehmen. Dies verhindert Ablenkungen durch den Arbeitsalltag.


Erkläre Deinem Chef Deine Absicht, selbständig zu werden und betone die positiven Aspekte für beide Seiten. Du könntest beispielsweise als Subunternehmer für ihn arbeiten tätig werden. Biete ihm Sicherheiten an, indem Du auf rechtliche Schritte verzichtest und anbietest, für 2 bis 3 Monate weiterzuarbeiten, um Engpässe zu überbrücken oder einen neuen Kollegen einzuarbeiten. Bedenke, dass Du ohne triftigen Grund eine Sperre erhalten würdest, wenn Du selbst kündigst. Grundsätzlich kannst Du als Arbeitnehmer jederzeit mit einer Standardfrist von einem Monat zum 15. oder zum 30. eines Monats kündigen, es sei denn, Dein Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Es ist wichtig, Deine Kündigung persönlich abzugeben und den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.


Es gibt auch Gründe, die Du bei der Agentur für Arbeit angeben kannst, um eine Sperre zu vermeiden, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt auch betriebsinterne Gründe wie unbezahlte Überstunden, Mobbing oder sexuelle Belästigung. Diese sind jedoch heikle Themen, die sorgfältig behandelt werden sollten. Deine Aussage wird von der Agentur für Arbeit überprüft und Dein Arbeitgeber wird zu den Vorwürfen befragt.


Unabhängig von Deinem Grund empfehlen wir, erneut mit einem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zu sprechen und sicherzustellen, dass Dir keine Sperre droht. Nachdem Du gekündigt hast oder gekündigt wurdest, musst Du Dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und den Grund für die drohende Arbeitslosigkeit angeben. Dies ist entscheidend, da eine verspätete Meldung zur Verzögerung der Auszahlung oder sogar zu einer Sperre für Dein Arbeitslosengeld führen kann. Bei befristeten Verträgen musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Vertragsende melden, bei kurzfristigen Kündigungen gilt eine 3-Tages-Frist.




Um Dich von der Arbeitslosigkeit bedroht zu melden, hast Du verschiedene Möglichkeiten: online auf der Website der Agentur für Arbeit, telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 00 oder persönlich in Deiner örtlichen Agentur für Arbeit.

Damit hast Du die notwendigen Informationen, um den Übergang von Deinem aktuellen Job zu managen.

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Nutze unser über 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung, um ERFOLGREICH durchzustarten!
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FAQ- Häufige Fragen

Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?

Durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Gründercoaching für Dich komplett kostenfrei. Du erhältst also über 25 Jahre Gründerwissen, womit Du nachhaltig und sicher gründen kannst.

Welche Voraussetzungen muss ich für den AVGS-Gutschein erfüllen?

Du musst entweder ALG I oder ALG II beziehen. Arbeitslose, von der Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie Hochschulabsolventen haben auch die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.

Wo kann ich einen AVGS beantragen, um am Coaching teilzunehmen?

Bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Agentur für Arbeit bzw. Deinem Jobcenter. Aber sei gut vorbereitet, da sonst schnell eine Absage erteilt werden kann.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines AVGS-Gründercoaching notwendig?

In der Regel benötigst Du nur einen Antrag mit Deiner Kundennummer, um den Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit zu bekommen.

Erfahrungsgemäß macht es einen guten Eindruck, wenn Du unseren Flyer beifügst. Falls Du unseren kostenlosen Service nutzt, tragen wir Dir alle Unterlagen zusammen und geben Dir noch wertvolle Tipps mit auf den Weg.

Wie erhalte ich den Gründungszuschuss?

Folgende Unterlagen musst Du erstellen und zusammentragen:


      - Antrag auf Gründungszuschuss

      - fachkundige Stellungnahme

      - Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung

      - Nachweis der unternehmerischen Fähigkeit, zum Beispiel den "Führerschein für Unternehmer"

      - Nachweis über Deine fachliche Qualifikation


Bei der Beantragung des Gründungszuschusses gibt es mehrere Hindernisse. Wir geben unseren Coachingteilnehmern eine detaillierte Ausfüllhilfe an die Hand und unterstützen diese bei einer unkomplizierten Beantragung, sodass Zeit und Geld gespart werden können.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Anspruch auf Gründungzuschuss hast Du, wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos bist und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast. Wurdest Du bereits früher durch den Gründungszuschuss gefördert, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen. Deine geplante Selbständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen. Anspruch hast Du nur, wenn Du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Gründungszuschusses?

Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf den Gründungszuschuss kann sehr stark variieren. Unseren Erfahrungen nach liegt die Entscheidung der Agentur für Arbeit aber in Regel nach 3 bis 6 Wochen vor.

Wann wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung rückwirkend gezahlt, frühestens 1 Monat nach Antragstellung.

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