Login
Login

Deine Förderung

für eine sichere Gründung

Führerschein

für

Unternehmer

➜ in 4 - 6 Wochen zum Unternehmer

➜ inklusive Businessplan

➜ Komplett-Paket Gründungszuschuss

➜ kostenlose Antragserstellung 

Führerschein für Unternehmer 

in 4 - 6 Wochen zum Unternehmer

inklusive Businessplan 

Komplett-Paket Gründungszuschuss

kostenlose Antragserstellung für

Dein Coaching


AVGS-Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Wissensförderung. Mit einem AVGS für die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ kannst Du ein individuelles Einzelcoaching besuchen, welches Dich auf Deine Selbständigkeit vorbereiten soll. Dabei kannst Du Dir von einem Bildungsträger Deiner Wahl eine Maßnahme aussuchen. Es gibt nicht nur konzeptionelle, sondern auch inhaltliche und zeittechnische Unterschiede.


Da das AVGS-Coaching eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ist, bekommen es in der Regel Arbeitslose (ALG I und ALG II), von der Arbeitslosigkeit Bedrohte (befristeter Arbeitsvertrag bzw. gekündigte Arbeitnehmer) sowie Hochschulabsolventen.


Der AVGS-Gutschein ist eine reine Ermessensleistung Deines Sachbearbeiters. Das bedeutet, dass Du ihn von Deiner Idee und Deiner Person überzeugen musst. Eine offene und positive Grundhaltung Deines Sachbearbeiters zum Thema Selbständigkeit, aber auch zu Deiner Person, wäre von Vorteil.


Unser Leitspruch ist „Wer in der Vorbereitung scheitert, der bereitet das Scheitern vor!“. Deswegen unterstützen wir unsere Kunden nicht nur mit der zertifizierten Maßnahme und eingetragene Marke „Führerschein für Unternehmer“, sondern unterstützen Interessenten schon bei der Beantragung. In Form von Telefonaten, Briefings und Fertigstellung von Antragsunterlagen bereiten wir unsere zukünftigen Kunden bestmöglich auf den Beantragungsprozess vor. Jeder soll die Chance bekommen, unser Coaching in Anspruch nehmen zu dürfen.

AVGS-Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Wissensförderung. Mit einem AVGS für die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ kannst Du ein individuelles Einzelcoaching besuchen, welches Dich auf Deine Selbständigkeit vorbereiten soll.


Dabei kannst Du Dir von einem Bildungsträger Deiner Wahl eine Maßnahme aussuchen. Es gibt nicht nur konzeptionelle, sondern auch inhaltliche und zeittechnische Unterschiede.


Da das AVGS-Coaching eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ist, bekommen es in der Regel Arbeitslose (ALG I und ALG II), von der Arbeitslosigkeit Bedrohte (befristeter Arbeitsvertrag bzw. gekündigte Arbeitnehmer) sowie Hochschulabsolventen.


Der AVGS-Gutschein ist eine reine Ermessensleistung Deines Sachbearbeiters. Das bedeutet, dass Du ihn von Deiner Idee und Deiner Person überzeugen musst. Eine offene und positive Grundhaltung Deines Sachbearbeiters zum Thema Selbständigkeit, aber auch zu Deiner Person, wäre von Vorteil.


Unser Leitspruch ist „Wer in der Vorbereitung scheitert, der bereitet das Scheitern vor!“. Deswegen unterstützen wir unsere Kunden nicht nur mit der zertifizierten Maßnahme und eingetragene Marke „Führerschein für Unternehmer“, sondern unterstützen Interessenten schon bei der Beantragung.


In Form von Telefonaten, Briefings und Fertigstellung von Antragsunterlagen bereiten wir unsere zukünftigen Kunden bestmöglich auf den Beantragungsprozess vor. Jeder soll die Chance bekommen, unser Coaching in Anspruch nehmen zu dürfen.


Wie bekomme ich das AVGS-Coaching?


Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Du antragsberechtigt bist, beantworte uns zuerst ein paar kurze Fragen.

Klicke auf den Button, um die Prüfung zur Antragsberechtigung auf einen AVGS-Gutschein zu starten.


Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und Du mit uns Deinen individuellen Fahrplan besprechen möchtest, kannst Du anschließend Deinen Termin für ein individuelles Gründer-Strategiegespräch vereinbaren.


Mit unserem "Führerschein für Unternehmer" wirst Du bestens auf Deine Selbständigkeit vorbereitet sein!

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Gründer, die in die hauptberufliche Selbständigkeit starten. Du erhältst dabei 6 Monate einen Zuschuss für Deinen Lebensunterhalt. Dieser liegt aber im Ermessen Deines zuständigen Sachbearbeiters. Das bedeutet, Du hast keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.


Damit Du den Gründungszuschuss erhalten kannst, musst Du mindestens einen Tag arbeitslos sein und mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG-I haben. Hattest Du bereits eine Förderung durch den Gründungszuschuss, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen. Deine geplante Selbständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen.


Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG-I-Bezug, also der Höhe des Betrages, den die Agentur für Arbeit auf Dein Konto überweist. Zusätzlich erhältst Du 300€ für Deine soziale Absicherung und das 6 Monate lang. Nach den 6 Monaten kannst Du für weitere 9 Monate 300 € erhalten. Hierfür müssen Deine betriebswirtschaftlichen Zahlen aussagen, dass Du ohne diese 300 € nicht über die Runden kommst! 


Um den Antrag bearbeiten zu können, wird Dein Sachbearbeiter folgende Unterlagen und Nachweise anfordern:


    - ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss 1. Phase

    - ausführliche Beschreibung Deines Vorhabens 

    - eine betriebswirtschaftliche Planung 

    - Lebenslauf

    - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

    - Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung 

    - eventuell die Eintragung bei der Handwerkskammer

     - Nachweis Deiner Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit



Tipp:

Im "Führerschein für Unternehmer" werden wir gemeinsam Deine Unterlagen für den Gründungszuschuss erstellen bzw. vorbereiten und Dich Schritt-für-Schritt anleiten.


Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Gründer, die in die hauptberufliche Selbständigkeit starten. Du erhältst dabei 6 Monate einen Zuschuss für Deinen Lebensunterhalt. Dieser liegt aber im Ermessen Deines zuständigen Sachbearbeiters. Das bedeutet, Du hast keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.


Damit Du den Gründungszuschuss erhalten kannst, musst Du mindestens einen Tag arbeitslos sein und mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG-I haben. Hattest Du bereits eine Förderung durch den Gründungszuschuss, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen. Deine geplante Selbständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen.


Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG-I-Bezug, also der Höhe des Betrages, den die Agentur für Arbeit auf Dein Konto überweist. Zusätzlich erhältst Du 300€ für Deine soziale Absicherung und das 6 Monate lang. Nach den 6 Monaten kannst Du für weitere 9 Monate 300 € erhalten. Hierfür müssen Deine betriebswirtschaftlichen Zahlen aussagen, dass Du ohne diese 300 € nicht über die Runden kommst! 


Um den Antrag bearbeiten zu können, wird Dein Sachbearbeiter folgende Unterlagen und Nachweise anfordern:

         - ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss 1. Phase

         - ausführliche Beschreibung Deines Vorhabens 

         - eine betriebswirtschaftliche Planung 

         - Lebenslauf

         - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

         - Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung 

         - eventuell die Eintragung bei der Handwerkskammer

         - Nachweis Deiner Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit


Tipp:

Im "Führerschein für Unternehmer" werden wir gemeinsam Deine Unterlagen für den Gründungszuschuss erstellen bzw. vorbereiten und Dich Schritt-für-Schritt anleiten. 


Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?


Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Du antragsberechtigt bist, beantworte uns zuerst ein paar kurze Fragen.

Klicke auf den Button, um die Prüfung zur Antragsberechtigung auf den Gründungszuschuss zu starten.


Du bekommst sofort eine Antwort - ohne das Du zwingend Deine Kontaktdaten eingeben musst.


Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und Du mit uns Deinen individuellen Fahrplan besprechen möchtest, kannst Du uns im Anschluss Deine Kontaktdaten hinterlegen. Wir würden Dich in den nächsten 48 Stunden anrufen, um die ersten wichtigen Schritte mit Dir zu besprechen. Mit unserem "Führerschein für Unternehmer" wirst Du bestens auf Deine Selbständigkeit vorbereitet sein!

Kontaktiere uns

Lass uns gemeinsam Deine Selbständigkeit planen! Nutze unser über 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung, um ERFOLGREICH durchzustarten!

Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld

FAQ- Häufige Fragen

Was kostet ein AVGS-Gründercoaching?

Durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Gründercoaching für Dich komplett kostenfrei. Du erhältst also über 25 Jahre Gründerwissen, womit Du nachhaltig und sicher gründen kannst.

Welche Voraussetzungen muss ich für den AVGS-Gutschein erfüllen?

Du musst entweder ALG I oder ALG II beziehen. Arbeitslose, von der Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie Hochschulabsolventen haben auch die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.

Wo kann ich einen AVGS beantragen, um am Coaching teilzunehmen?

Bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Agentur für Arbeit bzw. Deinem Jobcenter. Aber sei gut vorbereitet, da sonst schnell eine Absage erteilt werden kann.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines AVGS-Gründercoaching notwendig?

In der Regel benötigst Du nur einen Antrag mit Deiner Kundennummer, um den Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit zu bekommen.

Erfahrungsgemäß macht es einen guten Eindruck, wenn Du unseren Flyer beifügst. Falls Du unseren kostenlosen Service nutzt, tragen wir Dir alle Unterlagen zusammen und geben Dir noch wertvolle Tipps mit auf den Weg.

Wie erhalte ich den Gründungszuschuss?

Folgende Unterlagen musst Du erstellen und zusammentragen:


      - Antrag auf Gründungszuschuss

      - fachkundige Stellungnahme

      - Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung

      - Nachweis der unternehmerischen Fähigkeit, zum Beispiel den "Führerschein für Unternehmer"

      - Nachweis über Deine fachliche Qualifikation


Bei der Beantragung des Gründungszuschusses gibt es mehrere Hindernisse. Wir geben unseren Coachingteilnehmern eine detaillierte Ausfüllhilfe an die Hand und unterstützen diese bei einer unkomplizierten Beantragung, sodass Zeit und Geld gespart werden können.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Anspruch auf Gründungzuschuss hast Du, wenn Du mindestens einen Tag arbeitslos bist und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast. Wurdest Du bereits früher durch den Gründungszuschuss gefördert, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen. Deine geplante Selbständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen. Anspruch hast Du nur, wenn Du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Gründungszuschusses?

Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf den Gründungszuschuss kann sehr stark variieren. Unseren Erfahrungen nach liegt die Entscheidung der Agentur für Arbeit aber in Regel nach 3 bis 6 Wochen vor.

Wann wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung rückwirkend gezahlt, frühestens 1 Monat nach Antragstellung.

Details anzeigen
- +
Ausverkauft